Schul-ABC
A - Adressen/Adressenänderung
Adressen/Adressenänderung
Melden Sie bitte Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Handynummer schriftlich und umgehend an das Sekretariat. Bitte helfen Sie uns, die Notfallnummern, unter der wir Sie in dringenden Fällen (z.B. plötzliches Unwohlsein Ihres Kindes) erreichen können, aktuell zu halten. Änderungen dieser Nummern bitte direkt an uns weitergeben!
B - Beurlaubung
Beurlaubung
In Ausnahmefällen kann eine gesonderte Beurlaubung über die Schulleitung oder den/die Klassenlehrer/in beantragt werden. Speziell vor und im Anschluss an die Ferien wird eine Unterrichtsbefreiung genau geprüft werden. Eine Befreiung um z.B. einen Flug o.Ä. zu erreichen kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Im Falle wiederholter Krankmeldung vor oder nach den Ferien kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht zur Verlängerung der Ferien kann -als Ordnungswidrigkeit- empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
D -
E - Elternbrief, Elternsprecher, Elternbeitrat
Elternbrief
Wichtige Informationen und alle wichtigen Termine, z. B. Infoabende, Ferientermine usw. erhalten Sie in den regelmäßigen Elternbriefen oder in gesonderten Einladungen. Wir versenden diese nahezu ausschließlich über Schoolfox. So sind Sie immer tagesaktuell informiert. Bitte sehen Sie immer auch auf der Homepage nach!
Elternsprecher / Elternbeirat
Die Elternsprecher für die jeweilige Klassen sind unter „Elternbeirat“ zufinden.
F - Ferien/Ferienordnung
Ferien/Ferienordnung
Die aktuellen Ferientermine finden Sie in der Ferienordnung.
G -
H - Handys, Hausaufgaben
Handys
Aufgrund des allgemeinen Handyverbotes an bayerischen Schulen ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit verboten. Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet bleiben. Die Lehrkräfte dürfen bei Verstoß die Handys vorübergehend einziehen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen zur Vertiefung des im Unterricht behandelten Stoffes oder zur Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte. Hausaufgaben sollten von den Kindern möglichst selbstständig erledigt werden.
Die Eltern sind verpflichtet Hausaufgaben zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Treten Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben auf, sollten Sie direkten Kontakt mit den betroffenen Lehrern suchen.
Hausaufgaben, die im Hort erledigt werden sollen, werden dort nur unterstützt und begleitet. Kontrolliert wird die Vollständigkeit. Nachhilfe oder dauerhafte Einzelunterstützung kann nicht geleistet werden. Prinzip ist dort Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Anmeldung im Hort entbindet demnach auch nicht von der elterlichen Pflicht zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben.
J - Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an der Karl-Amberg-Mittelschule
Zuständig ist Frau Christine Doll (Sozialarbeiterin B.A.)
Telefon: 06023 947-8605
Handy: 0151 56531135
E-Mail: Christine.Doll@Lra-ab.bayern.de
K - Krankheiten (meldepflichtig), Krankmeldung
Krankheiten, meldepflichtig
Bestimmte Krankheiten (Salmonellen, Hirnhautentzündung u.a.) sind meldepflichtig. Die Schule verständigt das Gesundheitsamt, welches über weitere Vorgehensweisen entscheidet.
Für Masern gilt eine besondere Meldepflicht über die wir Sie gerne informieren.
Falls Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall feststellen, informieren Sie bitte auch umgehend die Schule, den Hort sowie die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.
Krankmeldung
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir Sie, der Schule umgehend Bescheid zu geben. Sie können dies per Anruf im Sekretariat (AB nutzen!) oder auch über eine formlose schriftliche Entschuldigung tun, die Sie einem Nachbarkind mitgeben. Bis 7:45 Uhr ist ein Anrufbeantworter geschaltet. In jedem Fall muss die schriftliche Entschuldigung am Folgetag nachgereicht werden!
Sollte über den Verbleib eines Schülers Unklarheit herrschen, wird die Schule die Eltern zu erreichen versuchen. Ist hier niemand erreichbar, wird die Polizei um Nachforschung gebeten.
L - Lehrkräfte
Lehrkräfte
Bei Lern- oder Erziehungsfragen können Sie jederzeit Kontakt mit den Lehrkräften aufnehmen. Am besten eignen sich die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte oder die zwei Elternsprechtage (siehe Elternsprechtag).
M -
N - Nachhilfe, Notenschutz/Nachteilsausgleich, Nummer gegen Kummer
Nachhilfe
Ob Nachhilfe bei ihrem Kind sinnvoll oder notwendig ist, bitten wir sorgfältig mit den Klassenleitungen oder zuständigen Fachlehrern abzusprechen. Hier gibt es große Qualitätsunterschiede. Dabei wird nicht immer wird die Art von Unterstützung erteilt, die für das Kind tatsächlich von Nutzen ist.
Um `Schwarze Schafe´ im Angebot auf dem Nachhilfemarkt zu erkennen, bietet das Bayerische Kultusministerium unter folgendem Link eine Checkliste an.
Immer wieder werden die Kontakte zu Kindern und Eltern als Wirtschaftsfaktor oder Gelegenheit zur Verbreitung weltanschaulich fragwürdiger Botschaften oder Konzepte gesucht.
Wir bitten hier um Vorsicht und empfehlen, die Beratung mit und bei der Lehrkraft zu suchen.
Nachteilsausgleich/Notenschutz
Ob Vorausssetzungen für einen Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung vorliegen, wird von Schulpsychologin, Beratungslehrer oder Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zunächst durch Testungen erhoben.
Anschließend geht das Testergebnis an die Schulpsychologin. Diese stellt eine Empfehlung für die Handhabung im schulischen Umfeld aus.
Schließlich stellt die Schulleitung einen entsprechenden Bescheid aus, ab dessen Unterzeichnungsdatum dann die Anerkennung der jeweiligen Störung datiert.
Nummer gegen Kummer
Gibt es etwas, das dich unglücklich macht und dich denken lässt: „Ich weiß nicht mher weiter?“ Wir von Nummer gegen Kummer e.V. stehen dir zur Seite und sprechen mit dir darüber. Dabei ist es egal, um was es geht: Stress mit Eltern, Freund*innen oder Mitschüler*innen, Mobbing oder Abzocke im Internet oder Klassenzimmer? Angst. Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht?
O -
P - Pausenbrot, Pausenordnung
Pausenbrot
Bitte achten Sie darauf, Ihrem Kind genügend Getränke mitzugeben. Des Weiteren achten Sie bitte auf ein gesundes Pausenbrot.
Pausenordnung
Die Pausenordnung wurde im Rahmen einer Schulversammlung zum Neubezug 2015 den neuen Pausenhofbedingungen angepasst. Sie ist den Schülern bekannt und liegt in den Klassen auch vor.
R - Rauchverbot
Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
S - Schulleitung, Sportunterricht, Sprechstunden
Schulleitung
Unser Schulleiter, Herr R. Beck, sowie der Konrektor Herr M. Löffler, sind während ihrer wöchentlichen Sprechstunde zu erreichen. In jedem Fall empfiehlt sich vorherige Absprache.
Bei Gesprächsbedarf können Sie telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin vereinbaren. Bitte melden Sie sich stets an, um sicherzustellen, dass auch Zeit für ein Gespräch ist.
Sekretariat
Unsere Schulsekretärin Frau S. Grasser ist zuerreichen unter:
Telefon: 06023 94786-00
Telefax: 06023 94786-04
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.
Sportunterricht
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind bei leichter Krankheit oder Erkältung am Sportunterricht teilnimmt, hat Ihr Kind trotzdem Anwesenheitspflicht. Die schriftliche Mitteilung ist bei der jeweiligen Sportlehrkraft abzugeben. Mit einem ärztlichen Attest kann es in den Randstunden auch nach Hause geschickt werden.
Sprechstunden
Die aktuellen Sprechstundentermine der Lehrkräfte wurden an den Elternabenden bzw. kurz danach mitgeteilt. Auf die Homepage dürfen wir Informationen zu den Sprechstunden nicht mehr stellen.
Für berufstätige Eltern bieten wir pro Schulhalbjahr einen Elternsprechtag an. Wenn nötig werden auch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit Termine mit Ihnen vereinbart.
U - Unterrichtsausfall, Unfall
Unterrichtsausfall
Die Schule bemüht sich so wenig Stunden wie möglich ausfallen zu lassen.
Unfall
Für Unfälle während des Unterrichts und der Pausen, sowie auf dem Weg zu uns und nach Hause ist der KUVB (Kommunaler Unfallverband Bayern) zuständig. Dies gilt auch für die diensthabenden Schülerlotsen.
Allerdings haftet der KUVB nur für den Fall, dass der Heimweg direkt und ohne Umwege (z.B. zum Einkaufen) angetreten wurde.
Wenn Sie nach einem Unfall einen Arzt besuchen geben Sie diesem bitte Bescheid, falls es sich um einen Vorfall auf dem Schulweg oder während der Schulzeit handelte.
Roller, Waveboards, Inliner, Schuhe mit versenkbaren Rollen oder vergleichbare Fortbewegungsmittel dürfen nicht benutzt werden, um damit in die Schule und wieder nach Hause zu fahren. Natürlich dürfen sie auch nicht in der Schule benutzt werden, es sei denn es handelte sich um einen von der Schule initiierten Workshop z.B. zum sicheren Inliner-Fahren.
Der Kommunale Unfallverband haftet bei Unfällen, die auf die Nutzung der genannten Fortbewegungsmittel zurückgehen nicht.
Um diese ordnungsgemäß zu betreiben ist nämlich überwiegend auf der Beschreibung, die zum Gerät gehört, die Benutzung einer Schutzausrüstung vorgeschrieben. Wird diese nicht angelegt, so gibt es auch keinen Unfallschutz.
Zudem gelten die genannten Dinge als Spielgeräte, die allenfalls auf dem Gehsteig betrieben werden können.
Wenn im Winter aber Schnee liegt sind die Bürgersteige mit solchen Fortbewegungsmitteln nicht passierbar. Es muss auf die Straße ausgewichen werden und das Unfallrisiko steigt enorm.
Demnach weisen wir Sie, liebe Eltern, höflich auf das oben ausgesprochene Verbot hin und bitten Sie um Beachtung.
Es geht um die Sicherheit und Gesundheit aller Schüler!
V - Versicherung, Vertretungslehrer
Versicherung
Wenn sich Ihr Kind während der Unterrichtszeit, der Pause, auf dem Schulweg oder während einer anderen schulischen Veranstaltung (Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Schulfest, Sportturnier, etc.) eine körperliche Verletzung zuzieht und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch notwendig wird, handelt es sich um einen Schulunfall.
Die Arztkosten nach einem Schulunfall trägt die Kommunale Unfallversicherung (KUVB). Der Arzt rechnet direkt mit der Versicherung ab, wenn Sie ihm mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Wenden Sie sich nach dem Arztbesuch bitte direkt an die Lehrkraft, welche zur Unfallzeit die Klasse beaufsichtigte. Die Lehrkraft verfasst einen Unfallbericht für die Kommunale Unfallversicherung. Hierfür benötigt Sie den Namen des zuerst behandelnden Arztes.
Für Sachschäden haftet die KUVB nicht. Sachschäden werden über die private Haftpflichtversicherung abgerechnet.
Vertretungslehrer
Fällt Unterricht längerfristig aus, bemüht sich die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt um einen Vertretungslehrer, welcher die anfallenden Stunden vertritt.
Erhält die Schule keine sog. Mobile Reserve, wird ein Vertretungsplan erstellt, den die vertretende Lehrkraft den Schülern dann mitteilt.
Endet hierbei der Unterricht früher als gewöhnlich, werden Schüler/innen, welche nicht vorzeitig nach Hause gehen können, in anderen Klassen mit beaufsichtigt.
W -
Z - Zeugnisse
Zeugnisse