Schul-ABC
A - Adressen/Adressenänderung, Anmeldung, Allergien, Arzttermine
Adressen/Adressenänderung
Melden Sie bitte Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Handynummer schriftlich und umgehend an das Sekretariat. Bitte helfen Sie uns, die Notfallnummern, unter der wir Sie in dringenden Fällen (z.B. plötzliches Unwohlsein Ihres Kindes) erreichen können, aktuell zu halten. Änderungen dieser Nummern bitte direkt an uns weitergeben!
Anmeldung
Vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 06023 9478600 einen Termin im Sekretariat, wenn Sie ihr Kind bei uns anmelden möchten. Sie erfahren dann alle wichtigen Informationen, z.B. welche Unterlagen Sie benötigen.
Allergien
Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft zu Beginn des Schuljahres über Allergien, notwendige Notfallmedikamente, Unverträglichkeiten (z.B. bei Nahrungsmitteln) oder andere gesundheitliche Probleme.
Arzttermine
Planen Sie Arztbesuche, wenn möglich, außerhalb der Unterrichtszeit. Ist ein Termin während der Unterrichtszeit notwendig, muss vorab rechtzeitig eine Unterrichtsbefreiung beantragt werden. Dies gilt auch für Arzttermine während der Ganztagesbetreuung.
B - Beurlaubung
Beurlaubung
In Ausnahmefällen kann eine gesonderte Beurlaubung über die Schulleitung oder den/die Klassenlehrer/in beantragt werden. Speziell vor und im Anschluss an die Ferien wird eine Unterrichtsbefreiung genau geprüft werden. Eine Befreiung um z.B. einen Flug o.Ä. zu erreichen kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Im Falle wiederholter Krankmeldung vor oder nach den Ferien kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht zur Verlängerung der Ferien kann -als Ordnungswidrigkeit- empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
D - Differenzierung
Differenzierung
„Fördern und Fordern“ ist eines unserer Leitziele. Um Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu begleiten, gibt es verschiedene Angebote der Differenzierung. Unterstützt werden wir hierbei z.B. durch unsere Förderlehrerin Frau Hlauscheck.
E - Elternbrief, Elternsprecher, Elternbeitrat, Elternabend, Elternsprechabend, Elternsprechstunde, Entschuldigung
Elternbrief
Wichtige Informationen und alle wichtigen Termine, z. B. Infoabende, Ferientermine usw. erhalten Sie in den regelmäßigen Elternbriefen oder in gesonderten Einladungen. Wir versenden diese nahezu ausschließlich über den Schulmananger. So sind Sie immer tagesaktuell informiert. Bitte sehen Sie immer auch auf der Homepage nach!
Elternsprecher / Elternbeirat
Die Elternsprecher für die jeweilige Klassen sind unter „Elternbeirat“ zufinden.
Elternabend
Zu Beginn jedes Schuljahres findet ein Elternabend statt, an dem auch der Klassenelternsprecher gewählt wird.
Elternsprechabend
Im Herbst und im Frühjahr gibt es jeweils einen Elternsprechabend, bei dem alle Lehrkräfte anwesend sind. Am Elternsprechabend haben berufstätige Eltern die Möglichkeit, sich mit den Lehrkräften außerhalb der offiziellen Sprechstunde auszutauschen.
Elternsprechstunde
Jede Lehrkraft bietet einmal wöchentlich eine Sprechstunde an. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Entschuldigung
Im Krankheitsfall müssen die Kinder bis spätestens 7:45 Uhr über den Schulmanager oder telefonisch entschuldigt werden. Erfolgt bis dahin keine Krankmeldung, werden wir sie kontaktieren, um sicher zu gehen, dass Ihrem Kind am Schulweg nichts passiert ist. Wichtig: für jeden weiteren Tag ist eine erneute Entschuldigung nötig.
F - Ferien/Ferienordnung
Ferien/Ferienordnung
Die aktuellen Ferientermine finden Sie in der Ferienordnung.
G -
H - Handys, Hausaufgaben, Homepage Kultusministerium
Handys
Aufgrund des allgemeinen Handyverbotes an bayerischen Schulen ist die Nutzung von Handys während der Schulzeit verboten. Mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet bleiben. Die Lehrkräfte dürfen bei Verstoß die Handys vorübergehend einziehen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen zur Vertiefung des im Unterricht behandelten Stoffes oder zur Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte. Hausaufgaben sollten von den Kindern möglichst selbstständig erledigt werden.
Die Eltern sind verpflichtet Hausaufgaben zu kontrollieren und zu beaufsichtigen. Treten Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben auf, sollten Sie direkten Kontakt mit den betroffenen Lehrern suchen.
Hausaufgaben, die im Hort erledigt werden sollen, werden dort nur unterstützt und begleitet. Kontrolliert wird die Vollständigkeit. Nachhilfe oder dauerhafte Einzelunterstützung kann nicht geleistet werden. Prinzip ist dort Hilfe zur Selbsthilfe. Eine Anmeldung im Hort entbindet demnach auch nicht von der elterlichen Pflicht zur Beaufsichtigung und Kontrolle der Hausaufgaben.
Homepage Kultusministerium
Informationen unseres Kultusministeriums erhalten sie unter:
www.km.bayern.de
J - Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an der Karl-Amberg-Mittelschule
Zuständig ist Frau Christine Doll (Sozialarbeiterin B.A.)
Telefon: 06023 947-8605
Handy: 0151 56531135
E-Mail: Christine.Doll@Lra-ab.bayern.de
K - Krankheiten (meldepflichtig), Krankmeldung, Kopfläuse
Krankheiten, meldepflichtig
Bestimmte Krankheiten sind meldepflichtig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite: www.lgl.bayern.de
Bitte schicken Sie ihr Kind erst wieder in die Schule, wenn es 24 Stunden fieber- und beschwerdefrei ist. Bei längerer Erkrankung (mehr als 3 Tage) benötigen wir ein Attest.
Krankmeldung
siehe Stichwort Entschuldigung.
Kopfläuse
Läuse treten in der Schule immer wieder einmal auf. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend und behandeln Sie ihr Kind mit einem entsprechenden Mittel aus der Apotheke.
Bitte achten Sie darauf, dass eine zweimalige Behandlung nötig ist. Weiter Informationen finden Sie unter:
www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/
Weitere Infos im Internet:
www.lausinfo.ch
L - Lehrkräfte
Lehrkräfte
Bei Lern- oder Erziehungsfragen können Sie jederzeit Kontakt mit den Lehrkräften aufnehmen. Am besten eignen sich die wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte oder die zwei Elternsprechtage (siehe Elternsprechtag).
M -
N - Nachhilfe, Notenschutz/Nachteilsausgleich, Nummer gegen Kummer
Nachhilfe
Ob Nachhilfe bei ihrem Kind sinnvoll oder notwendig ist, bitten wir sorgfältig mit den Klassenleitungen oder zuständigen Fachlehrern abzusprechen. Hier gibt es große Qualitätsunterschiede. Dabei wird nicht immer wird die Art von Unterstützung erteilt, die für das Kind tatsächlich von Nutzen ist.
Immer wieder werden die Kontakte zu Kindern und Eltern als Wirtschaftsfaktor oder Gelegenheit zur Verbreitung weltanschaulich fragwürdiger Botschaften oder Konzepte gesucht.
Wir bitten hier um Vorsicht und empfehlen, die Beratung mit und bei der Lehrkraft zu suchen.
Nachteilsausgleich / Notenschutz
Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, Kinder auf ihrem schulischen Bildungsweg zu unterstützen. Man versteht darunter Maßnahmen im Unterricht, die einen Nachteil durch eine Lese- oder Rechtschreibstörung ausgleichen sollen. Ob die Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz vorliegt, muss von Schulpsychologen oder einer Beratungslehrkraft getestet und beurteilt werden. Liegt eine Empfehlung vor, wird von der Schulleitung ein entsprechender Bescheid ausgestellt.
Nummer gegen Kummer
Gibt es etwas, das dich unglücklich macht und dich denken lässt: „Ich weiß nicht mher weiter?“ Wir von Nummer gegen Kummer e.V. stehen dir zur Seite und sprechen mit dir darüber. Dabei ist es egal, um was es geht: Stress mit Eltern, Freund*innen oder Mitschüler*innen, Mobbing oder Abzocke im Internet oder Klassenzimmer? Angst. Missbrauch, Essstörungen, Depression oder Sucht?
O -
P - Pausenverkauf, Pausenordnung
Pausenverkauf
Jeweils in der 1. Pause wird von der Bäckerei Reisert eine kleine Auswahl an süßem oder herzhaftem Gebäck verkauft
Pausenordnung
Die Pausenordnung wurde im Rahmen einer Schulversammlung zum Neubezug 2015 den neuen Pausenhofbedingungen angepasst. Sie ist den Schülern bekannt und liegt in den Klassen auch vor.
R - Rauchverbot
Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
S - Schulleitung, Schulmanager, Sekretariat, Sportunterricht, Sprechstunden
Schulleitung
Unser Schulleiter, Herr R. Beck, sowie der Konrektor Herr M. Löffler, sind während ihrer wöchentlichen Sprechstunde zu erreichen. In jedem Fall empfiehlt sich vorherige Absprache.
Bei Gesprächsbedarf können Sie telefonisch oder per Mail einen individuellen Termin vereinbaren. Bitte melden Sie sich stets an, um sicherzustellen, dass auch Zeit für ein Gespräch ist.
Schulmanager
Der Schulmanager ist eine unserer digitalen Kommunikationsplattformen. Sie finden dort beispielsweise den Stundenplan sowie den Vertretungsplan, können eine Krankmeldung einstellen und erhalten Elternbriefe.
Sekretariat
Unsere Sekretärin Frau Grasser ist von Montag bis Freitag von 7: 30 bis 14:00 Uhr telefonisch unter 06023 9478600 zu erreichen. Sie können auch eine E-Mail an kasa-alz@t-online.de schreiben.
Sportunterricht
Der Sportunterricht findet in der Prischoßhalle bzw. in der TSV-Halle oder bei gutem Wetter auch draußen statt.
Worauf sollten Sie zu Hause achten?
§ Am Sporttag nicht vergessen: Turnbeutel mit angemessener Sportkleidung.
§ Wichtig: Nur Hallenturnschuhe mit abriebfester Sohle kaufen!
§ Uhren und Schmuck bleiben am ´Sporttag´ am besten zu Hause.
Sprechstunden
Jede Lehrkraft hat eine festgelegte Sprechstunde, die Ihnen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt wird. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin. In dringenden Einzelfällen können sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Gesprächstermin erhalten.
U - Unterrichtsausfall, Unfall
Unterrichtausfall
In der Regel versuchen wir, Unterrichtsstunden durch Vertretungen in den Klassen aufzufangen. Es kann aber Situationen geben, in denen der Unterricht dennoch ausfallen muss (z.B. wegen fehlender Vertretungsmöglichkeiten). In diesem Fall werden Sie umgehend informiert.
Unfall
Für Unfälle während des Unterrichts und der Pausen, sowie auf dem Weg zu uns und nach Hause ist der KUVB (Kommunaler Unfallverband Bayern) zuständig. Dies gilt auch für die diensthabenden Schülerlotsen.
Allerdings haftet der KUVB nur für den Fall, dass der Heimweg direkt und ohne Umwege (z.B. zum Einkaufen) angetreten wurde.
Wenn Sie nach einem Unfall einen Arzt besuchen geben Sie diesem bitte Bescheid, falls es sich um einen Vorfall auf dem Schulweg oder während der Schulzeit handelte.
Roller, Waveboards, Inliner, Schuhe mit versenkbaren Rollen oder vergleichbare Fortbewegungsmittel dürfen nicht benutzt werden, um damit in die Schule und wieder nach Hause zu fahren. Natürlich dürfen sie auch nicht in der Schule benutzt werden, es sei denn es handelte sich um einen von der Schule initiierten Workshop z.B. zum sicheren Inliner-Fahren.
Der Kommunale Unfallverband haftet bei Unfällen, die auf die Nutzung der genannten Fortbewegungsmittel zurückgehen nicht.
Um diese ordnungsgemäß zu betreiben ist nämlich überwiegend auf der Beschreibung, die zum Gerät gehört, die Benutzung einer Schutzausrüstung vorgeschrieben. Wird diese nicht angelegt, so gibt es auch keinen Unfallschutz.
Zudem gelten die genannten Dinge als Spielgeräte, die allenfalls auf dem Gehsteig betrieben werden können.
Wenn im Winter aber Schnee liegt sind die Bürgersteige mit solchen Fortbewegungsmitteln nicht passierbar. Es muss auf die Straße ausgewichen werden und das Unfallrisiko steigt enorm.
Demnach weisen wir Sie, liebe Eltern, höflich auf das oben ausgesprochene Verbot hin und bitten Sie um Beachtung.
Es geht um die Sicherheit und Gesundheit aller Schüler!
V - Versicherung, Vertretungslehrer
Versicherung
Wenn sich Ihr Kind während der Unterrichtszeit, der Pause, auf dem Schulweg oder während einer anderen schulischen Veranstaltung (Wandertag, Schullandheimaufenthalt, Schulfest, Sportturnier, etc.) eine körperliche Verletzung zuzieht und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch notwendig wird, handelt es sich um einen Schulunfall.
Die Arztkosten nach einem Schulunfall trägt die Kommunale Unfallversicherung (KUVB). Der Arzt rechnet direkt mit der Versicherung ab, wenn Sie ihm mitteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Wenden Sie sich nach dem Arztbesuch bitte direkt an die Lehrkraft, welche zur Unfallzeit die Klasse beaufsichtigte. Die Lehrkraft verfasst einen Unfallbericht für die Kommunale Unfallversicherung. Hierfür benötigt Sie den Namen des zuerst behandelnden Arztes.
Für Sachschäden haftet die KUVB nicht. Sachschäden werden über die private Haftpflichtversicherung abgerechnet.
Vertretungslehrer
Fällt Unterricht längerfristig aus, bemüht sich die Schulleitung beim Staatlichen Schulamt um einen Vertretungslehrer, welcher die anfallenden Stunden vertritt.
Erhält die Schule keine sog. Mobile Reserve, wird ein Vertretungsplan erstellt, den die vertretende Lehrkraft den Schülern dann mitteilt.
Endet hierbei der Unterricht früher als gewöhnlich, werden Schüler/innen, welche nicht vorzeitig nach Hause gehen können, in anderen Klassen mit beaufsichtigt.
W - Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, insbesondere winterlichen Straßenverhältnissen und Sturmtiefs, kann es im Einzelfall kurzfristig notwendig werden, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht ganz oder teilweise ausfallen zu lassen. Die Entscheidung darüber, wird vom zuständigen Schulamt im Austausch mit den Verkehrsgesellschaften und Straßenmeistereien getroffen. Wir informieren die Eltern dann umgehend über den Schulmanager.
Z - Zeugnisse
Zeugnisse